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§ 142 n.F. StGB und das Verbot zwangsweiser Selbstbelastung Räumungsverkauf

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Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) verpflichtet den Unfallbeteiligten nicht nur in Abs. 1 zu einem passiven Verbleib am Unfallort, er legt diesem unter den Voraussetzungen der Abs. 2 und 3 auch die Pflicht zu aktivem Verhalten auf, deren Befolgung ihn nicht selten in die Gefahr einer gegen ihn gerichteten Strafverfolgung bringt. Dies ist deshalb problematisch, da spätestens seit dem Gemeinschuldnerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsrang des Verbots zwangsweiser aktiver Selbstbelastung (sog. nemo tenetur-Prinzip) allgemein anerkannt ist. Vor diesem Hintergrund analysiert der Verfasser zunächst isoliert das nemo tenetur-Prinzip sowie die einzelnen durch § 142 StGB begründeten Pflichten und weist sodann deren teilweise Unvereinbarkeit nach, wobei er sich auch mit den zahlreichen Versuchen der Literatur, die Vorschrift verfassungsrechtlich zu halten, kritisch auseinandersetzt.

Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-7890-5642-0
Erscheinungsdatum 29.10.1998
Erscheinungsjahr 1998
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 145
Medium Buch

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